Unsere Leistungen im Detail
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist aktuell in aller Munde. Wir bieten Ihnen diese Leistung ebenfalls an, möchten Ihnen zunächst allerdings einige Informationen zur Verfügung stellen:
Gemäß §61a des Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen (LWG NW) sind „Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“ Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen.
Wann ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen?
- Bei einem Neubau sind die Hausanschlüssen zu prüfen.
- Bei bestehenden Anschlüssen sind diese nach Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 zu prüfen.
- Befindet sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet und ist vor 1.1.1965 (Wohngebäude) bzw. 1.1.1990 (Gewerblich/Industrie) errichtet worden, so musste die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2005 erfolgen.
Sachkundiger für die Dichtheitsprüfung:
Die Abwasserleitungen dürfen nur von Sachkundigen auf Dichtheit geprüft werden. Unser Mitarbeiter Lars Hermannspann hat in einer Schulung seine Qualifikation nachgewiesen und wurde in der Landesliste als Sachkundiger aufgenommen.
Auf der Webseite der Landesliste geben Sie als Firmenname bitte Dirks und klicken dann auf "Suchen".
Weiterführende Informationen zur Dichtheitsprüfung:
Allgemeine Informationen:
- „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ (PDF - Datei)
Informationsbroschüre des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen - PDF auf nrw.de
- Stadt Düsseldorf - Information des Stadtentwässerungsbetrieb
- Stadt Hagen - Information der Stadtentwässerung
- Stadt Köln - Information der Stadtentwässerungsbetriebe
- Stadt Mettmann - (nur Pressemitteilung)
- Stadt Remscheid - (nur Pressemitteilung)
- Stadt Solingen - Information der Entsorgungsbetriebe
- Stadt Wuppertal - Info des Umweltschutzressort
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